QDVC hat sich frühzeitig um die Einrichtung effektiver Vertretungsmöglichkeiten für seine Beschäftigten bemüht und freie Wahlen von Arbeitnehmervertretern organisiert, um – in einem Umfeld mit eingeschränkter Vereinigungsfreiheit – den sozialen Dialog innerhalb des Unternehmens zu fördern und zu stärken.
Workers' Welfare Committee
Bereits 2011 wurde ein Arbeitnehmerausschuss eingerichtet, dessen Vertretungsumfang und Befugnisse im Laufe der Jahre zunehmend weiter ausgebaut wurden, um sich mit Themen wie Arbeitsbedingungen, Bezahlung, Unterbringung, Arbeitsschutzmaßnahmen usw. zu befassen.2016 organisierte QDVC Wahlen zur Besetzung des Workers' Welfare Committee (WWC), an denen über 4.800 Arbeitnehmer teilnahmen – eine Premiere in Katar. Dieser Wahl war eine breit angelegte Sensibilisierungskampagne vorausgegangen. Anlässlich der Neuwahl der Mitglieder des WWC im Jahr 2019 waren die Bau- und Holzarbeiter Internationale (BHI) und internationale Gewerkschaftsvertreter anwesend, die die entsprechenden Verfahren als gut definiert und effizient bezeichneten.
2021 wurde zum dritten Mal gewählt, wobei die Wahlbeteiligung 93% erreichte. Die BHI stellte nachdrücklich fest, dass die Beschäftigten dem Dialogprozess mit dem Unternehmen vertrauen, da auf ihre Forderungen eingegangen wird, eventuell aufgeworfene Probleme gelöst werden und das Management transparente Informationen bereitstellt.
Darüber hinaus können die Arbeitnehmervertreter an einem gemeinsam von BHI und QDVC durchgeführten Schulungs- und Kompetenzentwicklungsprogramm zu verschiedenen Themen teilnehmen, u.a. mit Modulen zur Rolle der Vertreter, Vermittlung praktischer Kenntnisse zum Arbeitsrecht, Umgang mit Beschwerden und Sprechen vor Publikum. Die Schulungen findet den während der Arbeitszeit statt.
QDVC fordert alle Subunternehmer und Leiharbeitsfirmen förmlich auf, die freie Wahl von Arbeitnehmerausschüssen in ihren Unternehmen zu erleichtern. Dies wird im Rahmen von Audits zu Menschenrechten und Arbeitsbedingungen überprüft, und die Subunternehmer erhalten auch eine entsprechende Unterstützung.
BHI-VINCI-QDVC Rahmenvereinbarung
Mit der Bau- und Holzarbeiter Internationale wurde 2017 eine Vereinbarung über Arbeitnehmerrechte – Menschenrechte am Arbeitsplatz, Unterbringung, faires Recruitment, Arbeitnehmerrechte im Zusammenhang mit der Beschäftigung – unterzeichnet. Die Vereinbarung gilt für alle in Katar für QDVC tätigen Arbeitskräfte einschließlich der Beschäftigten von Leiharbeitsfirmen, Subunternehmern und sonstigen Vertragspartnern.
Die Vereinbarung sieht u.a. ein Verifizierungssystem mit Monitoring, Berichterstattung, Kontrolle, Inspektionen und Audits vor. Das erste Audit der Standorte/Baustellen und Tätigkeiten von QDVC in Katar fand im Januar 2019 statt und umfasste eine Inspektion des bedeutendsten Projekts von QDVC, des LRT, und der Unterbringung der Arbeiter. Der Abschlussbericht dieses öffentlich zugänglichen Audits unterstreicht die positiven Praktiken von QDVC (siehe Pressemitteilung). Ein weiteres Audit vom Oktober 2021, welches das Engagement von QDVC und VINCI zur Gewährleistung der Arbeitnehmerrechte in Katar bestätigt, ist ebenfalls öffentlich zugänglich.
Im Zusammenhang mit der Vereinbarung erfolgte die Einführung eines unabhängigen Beschwerdeverfahrens, das es Beschäftigten von QDVC wie auch der Subunternehmer ermöglicht, sich an die BHI zu wenden, die sich dann mit der Angelegenheit an QDVC oder VINCI wendet. Der Mechanismus funktioniert, es hat bereits Befassungen der BHI gegeben, die Beschwerden wurden bearbeitet und etwaige Missstände behoben. Es gibt auch einen Beschwerdemechanismus bei der ILO-Vertretung in Katar, über den auf breiter Basis informiert wurde.
Andere Kanäle für die Eskalation von Beschwerden
Darüber hinaus wurden weitere interne Instrumente und Plattformen entwickelt, um die Beschäftigten zu ermutigen, das Wort zu ergreifen und ihre Anliegen zu äußern (Diskussionen und Foren zu Gesundheit und Sicherheit, interner Beschwerdemechanismus, Peer-Support-Programme usw.).
Die CSR-Abteilung von QDVC hat im Laufe der Jahre zahlreiche Umfragen und qualitative Erhebungen auf der Grundlage von Interviews durchgeführt, um die Bedürfnisse der Arbeitnehmer und den Grad ihrer Zufriedenheit im Unternehmen besser zu verstehen und darauf einzugehen. Insgesamt wurden mehrere Tausend Arbeitnehmer, auch von Subunternehmern, befragt und angehört; die Anhörung der Arbeitnehmer stellt einen Grundpfeiler des Ansatzes von QDVC im Bereich Menschenrechte dar.
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